Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5 erhalten von Ihrer Pflegekasse einen Leistungszuschlag zu ihrem zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen und der Ausbildungsumlage. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Verweildauer in der Einrichtung ab: im ersten Jahr 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und ab dem vierten Jahr 70 %.